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SATZUNG
des
Motorsportclub Venne e.V. im ADAC
beschlossen
auf der Mitgliederversammlung am 14. März 2003
§
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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Der am 1. November 1953 in
Venne gegründete Ortsclub führt den Namen
Motorsportclub
Venne e.V. im ADAC
abgekürzt
„MSC Venne e.V. im ADAC “ .
Er
hat seinen Sitz in Ostercappeln-Venne und ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Osnabrück am 23.07.1957 unter der Nr. VR 1592 eingetragen.
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Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr
§
2 Zweck und Ziele
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Der Ortsclub verfolgt
ebenso wie der ADAC ideelle und gemeinnützige Ziele auf dem Gebiet des
Kraftfahrwesens. Er betätigt sich im Rahmen der Satzungen des
ADAC-Gesamtclubs, sowie des ADAC Weser-Ems e.V., beachtet die Richtlinien
des ADAC-Verwaltungsrates und wahrt die Belange der gesamten
ADAC-Organisation.
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Der Ortsclub und seine
Mitglieder beteiligen sich an Maßnahmen und Veranstaltungen des ADAC
Weser-Ems und/oder des Gesamtclubs zur Förderung seiner Clubziele
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Der Ortsclub fördert den
regionalen und überregionalen Motorsport, indem er unter Beachtung der
nationalen und internationalen sportgesetzlichen Regeln und Bestimmungen der
sporthoheitlichen Organisationen selbst Veranstaltungen durchführt, die
aktiven Clubmitglieder ideell unterstützt oder durch uneigennützige
Unterstützung anderer ADAC-Ortsclubs zur Durchführung von motorsportlichen
oder motortouristischen Veranstaltungen beiträgt.
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Der Ortsclub führt Maßnahmen
durch, die ihm zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit geeignet
erscheinen z.B. Schulungs- und Umweltmaßnahmen.
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Der Ortsclub verfolgt auf
dem Gebiet der Jugendarbeit die Verkehrserziehung von Kindern und
Jugendlichen sowie die Förderung altersgerechter motorsportlicher und
anderer freizeitlicher Aktivitäten.
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Der Ortsclub wahrt und fördert
die Heimatverbundenheit und gesellschaftliche Integration durch gemeinnützige
Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände sowie sozialer und karitativer
Einrichtungen. Er fördert dadurch das Ansehen des Motorsportes und des ADAC
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Mittel des Ortsclubs sind
nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder dürfen
keinerlei Gewinnanteile oder in ihrer Eigenschaft als Ortsclub-Mitglied
sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.
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Der Ortsclub begünstigt
keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Ortsclubs fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
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Der Ortsclub ist selbstlos
tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§
3 Mitgliedschaft
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Jedermann kann Mitglied
des Ortsclubs werden.
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Zu Ehrenmitgliedern kann
der Club Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Ortsclub
erworben haben. Vor Ernennung eines Ehrenmitgliedes ist der ADAC Weser-Ems
anzuhören. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder.
§
4 Aufnahme
-
Zur Aufnahme in den
Ortsclub muß bei diesem ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Bei
Antragstellern, die zum Zeitpunkt des Antrages das achtzehnte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, darf die Antragstellung nur mit Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters erfolgen.
Der Vorstand entscheidet über die
Aufnahme.
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Im Falle der Ablehnung
brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekannt gegeben zu werden. Gegen
die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim
Vorstand eingelegt werden, Über den Einspruch entscheidet die nächste
ordentliche Mitgliederversammlung. Wird nicht, oder nicht rechtzeitig
Einspruch eingelegt, so ist die Ablehnung unanfechtbar.
§
5 Beiträge
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Der Ortsclub erhebt zur
Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge,
deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt.
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Beitragsfrei sind
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alle
ordentlichen Mitglieder bis zu Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
(Jugendmitgliedschaft)
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Ehrenmitglieder,
welche die Voraussetzungen des §3 (II) erfüllen.
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Bei
Eintritt nach dem 1. Juli ist nur der jeweils fällige halbe Jahresbeitrag
zu entrichten.
§
6 Beendigung der Mitgliedschaft
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Die Beendigung der
Mitgliedschaft im Ortsclub kann nur schriftlich zum Schluß des Geschäftsjahres
unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen.
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Ein Mitglied kann vom
Ortsclub-Vorstand aus der Mitgliederliste des Ortsclubs gestrichen werden,
wenn
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das
Mitglied trotz schriftlicher Mahnung den fälligen Beitrag nicht zahlt, oder
b)
die Streichung im Interesse des Ortsclubs notwendig erscheint
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Gegen die Streichung kann
innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt
werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste, ordentliche
Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen
alle
Rechte
aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt,
so ist die Streichung unanfechtbar.
§
7 Organe
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Die
Organe des Ortsclubs sind:
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die
Mitgliederversammlung
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der
Vorstand
§
8 Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung
ist das oberste Organ des Ortsclubs. Sie wird durch den Vorstand des
Ortsclubs einberufen und sollte innerhalb des ersten Quartals des Geschäftsjahres
stattfinden Alle Mitglieder sind schriftlich mindestens zwei Wochen vorher
unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
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Der ADAC Weser-Ems e.V.
ist mit Zusendung einer Einladung und Tagesordnung über die Einberufung der
Mitgliederversammlung zu informieren. Die Einladung muss mindestens zwei
Wochen vor der Mitgliederversammlung erfolgen.
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Die Tagesordnung muß
mindestens folgende Punkte enthalten:
Bericht
des Vorstandes
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Bericht
der Rechnungsprüfer
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Feststellung
der Stimmliste
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Entlastung
des Vorstandes
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Wahlen
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Voranschlag
für das laufende Geschäftsjahr
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Anträge
mit Inhaltsangabe
§
9 Durchführung der Mitgliederversammlung
(I)
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung
ist unzulässig.
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Die
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Stimmberechtigten beschlußfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache
Stimmenmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen,
die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso
abgegebene ungültige Stimmen und – bei Abstimmung mit Stimmzetteln –
unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Zweidrittelmehrheit
der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
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Satzungsänderungen
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die Zulassung
von Dringlichkeitsanträgen
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Anträge auf
Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes
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Auflösung des Clubs.
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Die Wahlen erfolgen in
geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, eine Wahl
durch Handzeichen durchzuführen, sofern alle stimmberechtigten Mitglieder
diesem Verfahren zustimmen.
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Über Anträge kann mit
Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen
entschieden werden.
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Anträge für die
Mitgliederversammlung des Ortsclubs können von jedem Mitglied gestellt
werden. Sie müssen mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung beim
Vorsitzenden eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit
sie nicht auf die Abberufung von Vorstandsmitgliedern oder Satzungsänderungen
gerichtet sind.
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Über die Verhandlungen
und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist Niederschrift zu führen,
aus der mindestens die gefaßten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die
Niederschrift muß von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein. Jedem
Vorstandsmitglied ist eine Ausfertigung der Niederschrift auszuhändigen.
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Dem Vorstand des ADAC
Weser-Ems e.V. ist die Niederschrift innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung
der Mitgliederversammlung zu übersenden.
§
10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
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Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen:
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auf
Anordnung des Vorstandes des Ortsclubs
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auf
Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Ortsclubs
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auf
Wunsch des ADAC-Präsidenten oder des ADAC Weser-Ems Vorstandes.
§
11 Der Vorstand
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Der Vorstand setzt sich
zusammen aus
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dem Vorsitzenden,
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dem
stellvertretenden Vorsitzenden,
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dem Sportleiter,
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dem Schatzmeister,
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dem Schriftführer.
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Gesetzliche Vertreter des
Ortsclubs im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende, jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder
der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam.
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Der stellvertretende
Vorsitzende ist dem Ortsclub gegenüber jedoch verpflichtet, diesen nur bei
Verhinderung des Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister zu vertreten.
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Der Vorstand wird vom
Vorsitzenden einberufen und geleitet. Er ist beschlußfähig, wenn die
Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit
einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Schriftliche Abstimmung ist zulässig.
Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
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Der Vorstand vertritt den
Ortsclub in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der
Mitgliederversammlung.
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Clubmitglieder, die sich für
ein Vorstandsamt zur Wahl stellen, müssen das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben. Sie werden in der Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, gerechnet von
ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung.
Jedes Jahr scheiden Mitglieder des Vorstandes wechselweise aus, erstmals die
in Satz (I) unter a), c) und e) genannten, sodann die unter b) und d) aufgeführten.
Die Wiederwahl ist zulässig.
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Der Vorstand verpflichtet
sich, die Delegiertenwahl der Ortsclubmitglieder, die zugleich
ADAC-Mitglieder sind, für die Mitgliederversammlung des ADAC Weser-Ems
durchzuführen.
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Die Zusammenlegung von
Vorstandsämtern ist nicht zulässig.
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Der Schriftverkehr mit dem
ADAC-Präsidenten und der ADAC-Zentrale ist ausschließlich über den ADAC
Weser-Ems durchzuführen.
§
12 Referenten
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Die Mitgliederversammlung
kann zur Unterstützung des Vorstandes bei Bedarf Referenten beauftragen.
Referenten sind mindestens für die Fachgebiete Jugend, Verkehr und
Touristik zu bestimmen. Sie nehmen innerhalb des Ortsclubs besondere
Aufgaben oder Fachinteressen der Ortsclubmitglieder wahr.
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Die Referenten werden vom
Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung jeweils für die
Dauer eines Jahres beauftragt.
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Als Referenten können
alle Ortsclubmitglieder einschließlich der Vorstandsmitglieder
vorgeschlagen werden. Amtierende Referenten können mit der Übernahme
weiterer Fachgebiete beauftragt werden.
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Die Referenten nehmen als
erweiterter Vorstand an den Vorstandssitzungen teil und vertreten dort ihre
Fachinteressen. Sie haben jedoch bei Abstimmungen des Vorstandes kein
Stimmrecht, sofern sie nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.
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Die Referenten werden nach
ihrer Beauftragung dem ADAC Weser-Ems e.V. als zuständige
Interessenvertreter ihres Fachgebietes benannt. Sie nehmen auf den
entsprechenden Fachtagungen des ADAC Weser-Ems e.V. die Interessen für den
Ortsclub und das jeweilige Fachgebiet wahr
§
13 Rechnungsprüfer
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Zur
Prüfung der Finanzgebarung werden zwei Rechnungsprüfer gewählt. Die
Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2
Jahren gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Rechnungsprüfer wechselweise aus.
Die Rechnungsprüfer dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben
mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und
Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§
14 Ehrenämter
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Sämtliche
Ämter des Vorstandes, der Referenten und Rechnungsprüfer sind Ehrenämter.
Die Inhaber der Ämter haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse des
Ortsclubs gemachten Auslagen. Die Höhe bestimmt der Vorstand. Wenn
Angestellte des ADAC, seiner Regional-Clubs (Gaue) oder des Ortsclubs
Mitglieder des Ortsclubs sind, so ruht während der Dauer der Gehaltsbezüge
Sitz-, Stimm- sowie aktives oder passives Wahlrecht.
§
15 Satzungsänderungen
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Der Vorstand des Ortsclubs
ist verpflichtet, die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im
ADAC in der Mustersatzung festgelegten Bestimmungen, wie
Satzungsbestimmungen zu beachten und auf die unverzügliche Übernahme von
Änderungen und Ergänzungen der Satzung hin zu wirken.
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Anträge auf Satzungsänderungen
können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom
Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt.
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Diese entscheidet mit
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
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Jede Satzungsänderung ist
dem ADAC-Präsidium anzuzeigen.
§
16 Auflösung
(I)
Der Auflösung des Ortsclubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke
einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder zugestimmt werden.
(II)
Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
§
16 Vermögensverwendung
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Bei
der Auflösung oder Aufhebung des Ortsclubs oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an eine von der
Mitgliederversammlung vor-zuschlagende Einrichtung zur Erfüllung gemeinnütziger
Aufgaben. Wird kein Vorschlag eingereicht oder einigt sich die
Mitgliederversammlung nicht über die Verwendung des verbliebenen Vermögens,
fällt dieses an die gemeinnützige "ADAC Luftrettungs GmbH" München
zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben.
§
17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Ortsclubmitglied ist Osnabrück
Venne,
den 14. März 2003
Motorsportclub
Venne e.V. im ADAC
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